Hydrotechnische Entwässerungsnetze nach WHG

Planung, Bemessung und Bauüberwachung von großflächigen Regenwasserableitungssystemen für Industrie- und Gewerbegebiete unter Einhaltung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).

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2.400+Bemessene Kanalnetz-Kilometer
180+WHG-Genehmigungsverfahren begleitet
35Jahre Planungserfahrung im Tiefbau

Bewertungen und Referenzen

Unsere hydrotechnischen Entwässerungsnetze werden von Ingenieurbüros und Kommunen nach strengen WHG-Kriterien geprüft. Die folgenden Bewertungen spiegeln die langjährige Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Tiefbau und der Wasserwirtschaft wider.

Die Zufriedenheit unserer Auftraggeber basiert auf nachvollziehbaren hydraulischen Nachweisen, termingerechter Bauausführung und einer lückenlosen Dokumentation der Grundwasserabsenkungen. Jede Referenz ist ein Beleg für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach WHG §9 und DWA-A 118.

Stimmen aus der Branche

„Die Planung und Umsetzung der Regenrückhaltebecken für das Gewerbegebiet Nord erfolgte vollständig WHG-konform. Die hydraulischen Berechnungen nach DWA-A 118 wurden von der Wasserbehörde ohne Nachfragen akzeptiert. Besonders hervorzuheben ist die präzise Bauüberwachung der offenen Wasserhaltung im Grundwasserbereich.“

— Henning Hohmann, Bauleiter Tiefbau, Stadtwerke Leipzig

„Für die Sanierung des Hauptsammlers in der Innenstadt haben wir auf die Expertise von l.e.a.d.i.n.g.o.u.t.d.o.o.r.s. gesetzt. Die Dokumentation der Grundwasserstände und die Filterbrunnenplanung waren vorbildlich. Die Zusammenarbeit war technisch fundiert und termintreu.“

— Herr Prof. Axel Nickel, Geschäftsführer, Ingenieurbüro Nickel & Partner

Häufige Fragen zur hydrotechnischen Entwässerungsplanung

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Welche Nachweise sind für die Einleitung von Regenwasser in ein Gewässer nach WHG erforderlich?

Für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer ist gemäß WHG §57 eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Der Nachweis umfasst die hydraulische Bemessung des Kanalsystems nach DWA-A 118, den Nachweis der schadlosen Ableitung bei einem Bemessungsregen (meist 5-jährliches Ereignis) sowie die Berechnung der Drosselabflüsse für Rückhalteanlagen. Die zuständige Wasserbehörde fordert zudem einen Nachweis über die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte gemäß Oberflächengewässerverordnung (OGewV).

Wie wird die erforderliche Größe eines Regenrückhaltebeckens für ein Industriegebiet bemessen?

Die Bemessung erfolgt nach DWA-A 117 auf Basis des Einzugsgebiets, des Abflussbeiwerts (C-Wert) und des zulässigen Drosselabflusses. Für ein 10 ha großes Industriegebiet mit einem C-Wert von 0,9 ergibt sich bei einem 5-jährlichen Regenereignis und einem Drosselabfluss von 15 l/s·ha ein erforderliches Speichervolumen von ca. 1.200 m³. Die genaue Berechnung berücksichtigt die Regenspende nach KOSTRA-DWD 2020 und die Geländeneigung. Bei unterirdischen Staukanälen ist zusätzlich die hydraulische Leistungsfähigkeit der Drosselorgane nachzuweisen.

Welche Anforderungen gelten für die Bauüberwachung einer offenen Wasserhaltung im Grundwasser?

Nach WHG §9 und DIN 18309 ist bei einer offenen Wasserhaltung die Grundwasserabsenkung auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. Die Bauüberwachung umfasst die kontinuierliche Messung des Grundwasserstands mittels Datenloggern in mindestens drei Beobachtungspegeln, die Dokumentation der Fördermengen sowie die Kontrolle der Absetzbecken für das geförderte Wasser. Bei Überschreitung der genehmigten Absenkung ist die Baumaßnahme sofort zu unterbrechen und die Wasserbehörde zu informieren. Die Messdaten sind für mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Welche Rolle spielt die DWA-A 118 bei der Planung von Regenwasserkanälen?

Die DWA-A 118 ist das zentrale Regelwerk für die hydraulische Bemessung von Regenwasserkanälen in Deutschland. Sie legt die Berechnungsverfahren für die Fließzeit, die erforderliche Rohrquerschnittsfläche und die Mindestfließgeschwindigkeit fest. Für die WHG-Konformität ist insbesondere der Nachweis der schadlosen Ableitung bei einem 5-jährlichen Regenereignis sowie der Überstau-Nachweis für seltenere Ereignisse (z. B. 100-jährlich) relevant. Die Norm berücksichtigt auch die Abflussbeiwerte für verschiedene Oberflächenbefestigungen und die Geländeneigung.

Wie wird die Drosselabflussmenge für ein Regenrückhaltebecken festgelegt?

Der zulässige Drosselabfluss wird von der Wasserbehörde im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis festgesetzt. Übliche Werte liegen zwischen 10 und 30 l/s·ha für Industriegebiete, abhängig von der Aufnahmefähigkeit des Vorfluters. Die Bemessung erfolgt nach DWA-A 117 unter Berücksichtigung des natürlichen Abflusses des unbebauten Geländes. Bei der Planung ist ein Notüberlauf für Extremereignisse vorzusehen, der im 100-jährlichen Fall eine kontrollierte Überflutung ermöglicht, ohne dass Schäden an der Bausubstanz entstehen.

Welche Dokumentationspflichten bestehen bei der Grundwasserabsenkung nach WHG?

Die Dokumentation umfasst tägliche Aufzeichnungen der Grundwasserstände in den Beobachtungspegeln, der Fördermengen der Wasserhaltungspumpen sowie der Wetterbedingungen. Nach WHG §9 ist der Nachweis zu führen, dass die Absenkung nicht über das genehmigte Maß hinausgeht. Bei Überschreitung der Grenzwerte ist unverzüglich die zuständige Wasserbehörde zu benachrichtigen. Die vollständigen Messdaten sind nach Abschluss der Maßnahme in einem Abschlussbericht zusammenzufassen und der Behörde vorzulegen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt fünf Jahre.

Technische Beratung zur WHG-konformen Entwässerungsplanung

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot für Ihr hydrotechnisches Projekt an. Wir prüfen Ihre Bestandsdaten, erstellen hydraulische Nachweise nach DWA-A 118 und begleiten die Genehmigung nach Wasserhaushaltsgesetz.

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